Die Angebote der Aufsuchenden Familientherapie (AFT), der Erziehungsbeistandschaft (EB), der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) sowie unsere Gruppenangebote können über das zuständige Jugendamt beantragt werden. Die Finanzierung erfolgt nach SGB VIII durch die Stadt Hamburg, sodass für Ihre Familie keine Kosten entstehen.
Wie können wir helfen?
Was kostet eine Familientherapie bei der Praxis Perlentaucher?
Besteht die Möglichkeit die Familientherapie bei der Praxis Perlentaucher privat zu zahlen?
Bei unserem Träger besteht keine Möglichkeit, Familienhilfen privat zu finanzieren. Die Leistungen erfolgen ausschließlich im Rahmen einer Bewilligung durch das zuständige Jugendamt.
Wie wird eine Aufsuchende Familientherapie beantragt?
Da es sich um eine Hilfeleistung der Hamburger Jugendämter handelt, kann diese bei Feststellung des entsprechenden Bedarfs durch eine/n Mitarbeiter*in bewilligt werden.
Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihr örtliches Jugendamt und stellen dort einen sogenannten „Antrag auf Hilfe zur Erziehung“. Der/die Ihnen zugewiesene Jugendamts- Mitarbeiter*in ermittelt dann gemeinsam mit Ihnen den konkreten Hilfebedarf Ihrer Familie, formuliert klare Hilfeziele und beauftragt ggbfs. einen Träger der Hamburger Jugendhilfe mit einer Leistung für Ihre Familie. Als Familie haben Sie in Bezug auf die Trägerauswahl ein „Wunsch- und Wahlrecht“.
Wie werden die anderen Hilfeformen, die bei der Praxis Perlentaucher angeboten werden, beantragt?
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und beantragen dort „Hilfen zur Erziehung“. Gemeinsam mit der zuständigen Fachkraft wird der individuelle Unterstützungsbedarf Ihrer Familie besprochen, passende Ziele werden festgelegt und bei Bedarf ein Träger der Hamburger Jugendhilfe ausgewählt. Dabei haben Familien ein „Wunsch- und Wahlrecht“ bei der Wahl des Trägers.
Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) kann in Hamburg nur einmal, für einen Zeitraum von insgesamt 8 Monaten verfügt werden und gliedert sich in zwei Phasen à 3 bzw. 5 Monaten auf. Anschließend können Familien, bei entsprechendem Bedarf, im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe weiter begleitet werden.
Wie lange kann unsere Familie bei den anderen Hilfeformen unterstützt werden?
Die Dauer von Erziehungsbeistandschaft (EB) und Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist nicht fest vorgeschrieben. Sie richtet sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der Familie und wird gemeinsam mit der zuständigen Fachkraft des örtlichen Jugendamt im Hilfeplanverfahren festgelegt.
Wo werden die Hilfeleistungen in Hamburg angeboten?
Grundsätzlich sind alle unsere Hilfeleistungen als aufsuchende Angebote konzipiert und können als solche in ganz Hamburg an Anspruch genommen werden. In bestimmten Konstellationen können jedoch auch Gespräche in den trägereigenen Räumen sinnvoll sein. Unsere Praxen an den verschiedenen Standorten bieten hier ansprechende und geschützte Gesprächsmöglichkeiten.
Je nach Kapazität und Auslastung kann es für uns nötig sein, Klient*innen aus entfernteren Stadtteilen größtenteils in unsere Standorte einzuladen.
Jegliches Hinschauen und Arbeiten an den eigenen Verhaltensmustern wird automatisch große Auswirkungen auf das ganze Familiensystem haben, weshalb eine erfolgreiche Familientherapie tatsächlich auch nur von einem einzigen Familienmitglied aktiv absolviert werden kann. Alle anderen werden mitgedacht und thematisch durch Stellvertreter*innen in den therapeutischen Raum gebracht.
In welchen Sprachen können die Therapien stattfinden?
Bei den Perlentauchern können Familientherapien auch in englischer, polnischer, russischer, spanischer und ukrainischer Sprache angeboten werden.
Wie werden Ihre Daten geschützt?
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Alle Dokumente, welche (in Papierform) (sensible) Daten von Ihnen oder Ihren Familienmitglieder enthalten, werden datenschutzkonform in Datentonnen entsorgt. Diese sind passwort-geschützt und können nicht (ohne Weiteres) von Unbefugten geöffnet werden. Jeder unserer Standorte enthält eine solche Tonne, die regelmäßig durch einen (DIN & ISO) zertifizierten Dienstleister abgeholt und DSGVO-konform vernichtet werden. Über die Vernichtung erhält die Perlentaucher GmbH ein Zertifikat, welches den Datenschutzbestimmungen gerecht wird und die konforme Entsorgung ausweist.
Alle Daten in digitaler Form, werden in unserer Datenbank hinterlegt und verschlüsselt in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert.
Transparenz ist wichtig, kontaktieren Sie uns daher bei weiteren Detailfragen gerne jederzeit.
Wo finde ich das Beschwerdemanagement?
Ihr Feedback ist uns wichtig! Unter „Feedback“ haben wir einen Bereich für positive und negative Rückmeldungen eingerichtet.
Wenn Sie Ihr Anliegen auf persönlichem Weg mitteilen möchten, steht Ihnen die Geschäftsführung sowie die Standortleitungen zur Verfügung. Den/Die richtige Ansprechpartner*in finden Sie unter dem Reiter Team.
Darüber hinaus steht die Ombudsstelle Hamburg, OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendhilfe, als neutrale Beratungs- und Beschwerdestelle für Sie zur Verfügung:
OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte
Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe
Große Bergstraße 219 • 22767 Hamburg
info@oha-verstaerker.de